Von cafereiche | Montag, 13.04.2015 um 16:37 | Thema: Gerichte
PM - Ziviler Ungehorsam gegen Zwangsräumung vor Gericht
14.4.2105, 9:30 Uhr, Amtsgericht Turmstr. 91, Saal 572
Vor Gericht stehen vier Angeklagte, die im Zusammenhang mit der Zwangsräumung in der Reichenberger Str. 73 am 27.3.2014 festgenommen worden waren. Es sind vier der insgesamt mehr als 20 Angezeigten. Dabei wurde die Unrechtmäßigkeit der Kündigung und Zwangsräumung inzwischen vom Landgericht bestätigt und parallele Verfahren wegen zivilen Ungehorsams bereits eingestellt.
Am 27.03.2014 wurde Familie A. aus der Reichenberger Str. 73 durch eine Zwangsräumung auf die Straße gesetzt. Die Zwangsräumung wurde rücksichtslos durchgesetzt, obwohl Familie A. gegen das vorläufige Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt hatte und den Prozess am 3. Dezember 2014 gewann. Die Kündigung wurde für ungültig erklärt, Ernst Brenning war nicht kündigungsberechtigt. Doch obwohl Familie A. eine Sicherheitshinterlegung leistete, war die Zwangsräumung vollstreckt worden. Familie A. hat den Rechtsstreit gewonnen, kann aber nicht in ihren Kiez zurückziehen. Die rechtswidrig gekündigte Wohnung ist zum doppelten Preis neu vermietet.
Begleitet wurde diese Zwangsräumung von einem unverhältnismäßigen Polizeieinsatz. Am 27.3.2014 wurden mehrere Personen festgenommen. Und obwohl bereits einige Verfahren aufgrund mangelnden öffentlichen Interesses sowie der Zubilligung altruistischer Motive eingestellt wurden, verfolgt die Polizei noch immer Menschen, die sich an den Protesten beteiligt haben sollen, so zuletzt am Jahrestag der Zwangsräumung, dem 27.3.2015.
Diese Zwangsräumung ist Teil der in ganz Berlin, aber gerade auch im Reichenberger Kiez stattfindenden unsozialen Wohnpolitik, und selbst ein vom Gericht bestätigtes Recht schützt nicht vor Wohnungsverlust. Protest dagegen ist legitim und notwendig.
Kontakt: Pressehandy 0152-05474701 // cafereiche@riesup.net
|