Von cafereiche | Donnerstag, 11.12.2014 um 12:28 | Thema:
Zwangsräumungen
Familie gewinnt ihre Berufung im Kündigungsprozess zu spät, 10 Monate zuvor war sie zwangsgeräumt worden
Ernst Brenning ist Mitglied einer Burschenschaft, Notar und CDU-Politiker, aber er ist nicht Eigentümer der Reichenberger Str. 73, das sind seine Kinder. Trotzdem hatte er Familie A. gekündigt und sie nach dem vorläufigen Urteil des Amtsgerichts zwangsräumen lassen. Nun bekommen die Mieter recht, doch die Wohnung ist bereits luxusmodernisiert und zum doppelten Preis neu vermietet. Die Mieter haben keine Chance in ihren Kiez zurückzuziehen und tragen trotz gewonnenem Prozess den ganzen Schaden allein. Einen Vergleich über eine Schadenersatzzahlung lehnte Brenning ab, dabei war die angesprochene Summe lächerlich gering und hätte keine zwei Monatsmieten der inzwischen gewinnbringend neu vermieteten Wohnung überschritten. Doch Brenning zeigte sich kleinlich. Die zu unrecht gekündigten und zwangsgeräumten Mieter müssen somit den ihn zustehenden Schadenersatz einklagen, aber Anspruch auf Schmerzensgeld, eine Ersatzwohnung im näheren Umfeld und eine Monatskarte für ihre Kinder, die noch immer täglich in ihre alte Schule und Kita fahren, haben sie nicht.
Die Zwangsräumung war legal, denn die Gesetzgebung erlaubt Eigentümern seit der Mietrechtsnovelle vom Mai 2014 ihre Mieterinnen noch vor Abschluss des Prozesses zwangsräumen zu lassen. Konsequenzen müssen sie nicht befürchten, sollten sie am Ende doch gegen ihre Mieter verlieren. Ist die Wohnung bereits neu vermietet, haben die zu unrecht zwangsgeräumten Mieterinnen Pech. Dies ist ein Freifahrtschein für alle Eigentümer ihre Mieter loszuwerden.
Mit Gerechtigkeit hat das nichts zu tun.
Und obwohl die Mieter ihre Berufung gewonnen haben, schikaniert die Polizei noch immer solidarische Nachbarinnen und Unterstützer der Familie mit neuen Anzeigen wegen Nötigung, weil sie versucht hätten die ungerechte Zwangsräumung am 27.03.14 zu blockieren. Per Videoauswertung werden sie auch noch nach der gewonnenen Berufung vom 3.12.14 auf offener Straße festgehalten und zur Personalienangabe gezwungen und mit Anzeigen überzogen. Dabei wurden mehrere Anzeigen wegen Nötigung gegen vermeintliche Teilnehmer der Blockade bereits fallengelassen.
Wir fragen uns:
Warum kann eine Zwangsräumung vollzogen werden, wenn der Prozess noch nicht abgeschlossen ist?
Warum hat Gerichtsvollzieherin Frau Susok die Sicherheitshinterlegung des als Eigentümer auftretenden Brenning bevorzugt, anstatt auf die zuvor geleistete Sicherheitshinterlegung der Mieter die Zwangsräumung bis zum Prozessende auszusetzen?
Warum darf ein Vermieter eine zwangsgeräumte Wohnung neu vermieten, bevor der Prozess beendet ist?
Warum haftet kein Amt für den Fehler des Amtsgerichts und stellt der zu unrecht zwangsgeräumten Familien eine Ersatzwohnung im alten Wohnumfeld?
Warum reagiert die Polizei mit dieser vergleichslosen Härte gegen notwendigen zivilen Ungehorsam, wenn doch selbst schon vom Gericht das Unrecht der Kündigung anerkannt wurde?
Warum werden hier Fakten geschaffen, die gegen jedes demokratische Grundverständnis verstoßen?
Wo soll das hinführen?
Hintergrundinformationen:
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http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20140327.1220.395825.html